WEG-Fachverwaltung

Hinweis für Neukunden – WEG-Verwaltung

Aufgrund unserer derzeitigen Auslastung können wir aktuell keine neuen WEG-Liegenschaften übernehmen.

Unsere Dienstleistungen im Bereich der Maklertätigkeit, Mietverwaltung und Nachlassabwicklung stehen Ihnen jedoch weiterhin zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr Interesse an unseren Leistungen. Sobald wieder Kapazitäten in der WEG-Verwaltung frei werden, informieren wir Sie gerne.

Vielen Dank!

 

Wir tragen Sorge für einen reibungslosen Verwaltungsablauf Ihrer Immobilie, der unter anderem folgende Leistungen vorsieht:

Hausgeldabrechnung:

  • Ordnungsgemäße Einrichtung und Führung der Treuhandkonten für Hausgeld und Rücklagen
  • Erstellung der Rücklagen- und Hausgeldabrechnung unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben
  • Aufstellung des Wirtschaftsplans
  • Erstellung der Bescheinigungen nach §35 EStG (Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen)
  • Veranlassung der Heizkostenabrechnung, die in die Hausgeldabrechnung mit einfließt
  • Erstellung und Führung der ordnungsgemäßen Buchhaltung
  • Termingerechte Betreuung der Konten inklusive Mahnwesen

Eigentümerversammlung:

  • Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Umsetzung der gefassten Beschlüsse
  • Erstellung der Versammlungsprotokolle
  • Führung der Beschlußsammlung
  • Erstellung von Präsentationsunterlagen

Versicherungsschäden:

  • Vollständige reibungslose Abwicklung von Versicherungsschäden

Sonderumlagen:

  • Errechnung und Einforderung von Sonderumlagen
  • Instandhaltung und Instandsetzung

Objektbegehung:

  • Begehung der gesamten Liegenschaft einmal jährlich, ggf. öfters bei Notwendigkeit
  • Anfertigung eines Mängelprotokolls
  • Veranlassung von Mängelbeseitigungen und Gewährleistungsverfolgung

Einstellung von dritten Dienstleistern:

  • Einstellung, Einweisung und Kontrolle, wie z. B. des Hausmeisters

Unser vollständiger Leistungsumfang ergibt sich aus dem Verwaltervertrag, Gemeinschaftsordnung oder Teilungserklärung, Gesetz und den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft.