Sondereigentumsverwaltung

Die Sondereigentumsverwaltung sieht die Verwaltung der einzelnen vermieteten Eigentumswohnung vor. Ein Wohneigentumsverwalter kümmert sich in der Regel um das gemeinschaftliche Eigentum. Wir bieten Ihnen unsere professionelle Unterstützung gerne an und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, welches die Verwaltung Ihres Sondereigentums umfangreich betreut.

Unser Leistungsumfang kann auf Wunsch einen Komfortumfang wie folgt beinhalten:

  • Vertretung des Eigentümers gegenüber Ihren Mietern
  • Betreuung Ihrer Mieter in allen Belangen des Mietverhältnisses
  • Bearbeitung aller Mieteranfragen, Mieterbeschwerden etc.
  • Akquise mit Bonitätsprüfung von Mietinteressenten
  • Abschluss, Änderung und Kündigung von Mietverträgen einschließlich der Abnahme und Übernahme der Wohnungen
  • Erstellung von Mietverträgen
  • Buchung und Überwachung der Mietzahlungsverkehrs
  • Rückzahlung des Vorauszahlungsüberschusses für Hausgeld und Instandhaltungsrückstellung
  • Weiterleitung des Mietüberschusses an den vermietenden Eigentümer
  • Mahnwesen und Veranlassung des Mahnverfahrens
  • Mietinkasso
  • Geltendmachung aller Ansprüche gegenüber Ihrem Mieter
  • Anlage und Überwachung der Mietkautionen inkl. Zinsnachweis
  • Abrechnung der Mietkaution nach Auszug des Mieters
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
  • Umsetzung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen
  • Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
  • Ermittlung der jährlichen Betriebskosten und ggf. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen
  • Erstellung von Betriebskostenabrechnungen an Ihren Mieter
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Erfassung aller Zahlungsvorgänge
  • Erstellung von Teil- und Jahresabrechnungen als Einnahme-Überschuss-Rechnung für Eigentümer
  • Prüfung des Versicherungsbedarfes
  • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen
  • Einstellung, Anleitung, Überwachung & Entlassung von Dritten Dienstleistern
  • Organisation & Einleitung notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Handwerksunternehmen
  • Überwachung, Prüfung und Abnahme von Handwerkerarbeiten
  • Veranlassung und Kontrolle von Schönheitsreparaturen
  • Abschluss & Überwachung von Wartungsverträgen
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen
  • Übernahme des gesamten Schriftverkehrs mit Behörden in Notfällen

Wir erstellen Ihnen auch gerne nur die Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter.